Barrierefreiheit

Die eigentlich selbstverständliche Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr ist im Herbst 2012 auch gesetzlich verankert worden (Personenbeförderungsgesetz § 8) und sollte nach den Vorgaben bereits zum 1. Januar 2022 vollständig erreicht sein. Vieles konnte in Bielefeld schon umgesetzt werden, aber insbesondere im Busnetz gibt es noch viele Haltestellen, die nicht entsprechend umgebaut sind.

Der im Dezember 2021 vom Rat beschlossene Nahverkehrsplan legt fest, in welchen Schritten die komplette bauliche Barrierefreiheit erreicht werden soll. Bielefeld pro Nahverkehr wird die Umsetzung der Maßnahmen kritisch begleiten und sich darüber hinaus auch andere wichtige Aspekte der Barrierefreiheit, beispielsweise bezüglich einer für alle gut zugänglichen Fahrgastinformation, im Blick haben.