18.10.2019

Verwaltungsgericht Minden: Bürgerbegehren gegen Hochbahnsteige in der Hauptstraße unzulässig.

Im Sept. 2017 hatte der Rat der Stadt das von der Bürgerinitiative „Erhalt der Hauptstraße“ eingereichte Bürgerbegehren gegen den Bau von Hochbahnsteigen in der Hauptstraße für unzulässig erklärt. Dagegen hatte die Bürgerinitiative beim Verwaltungsgericht Minden geklagt. Dieses hat die Klage jetzt abgewiesen.

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1)
WestfalenBlatt, 19.04.2018. Texte und Fotos aus dem WestfalenBlatt sind urheberrechtlich geschützt. Weiterverwendung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion. https://www.westfalen-blatt.de
2)
Neue Westfälische, 04.04.2018. Texte und Fotos aus der Neuen Westfälischen sind urheberrechtlich geschützt. Weiterverwendung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion. https://www.nw.de