10.2.2025
"Mut zur Verkehrswende" meldet sich anlässlich der Bundestagswahl zu Wort
Acht Forderungen für eine "mutige Verkehrswende"
Klimaschutz und Verkehrswende spielen im Wahlkampf kaum eine Rolle
Im Gebäudebereich und insbesondere im Verkehrsbereich ist Deutschland vom Erreichen der gesetzten Klimaziele weit entfernt. Trotzdem spielt das Thema im Wahlkampf zur Bundestagswahl nur eine untergeordnete Rolle. Das nimmt das Aktionsbündnis "Mut zur Verkehrswende" zum Anlass, acht Forderungen zu diesem Thema zu stellen.
- Erhalt des Deutschlandtickets mit einer zusätzlichen Sozialkomponente
- Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen, Landstraßen und innerorts
- Abschaffung des Dienstwagenprivilegs
- Stärkung des regionalen Schienenverkehrs
- Bei Fernstraßen Instandhaltung bzw. Instandsetzung vor Neubau
- Reform des Straßenverkehrsrechts
- Reform der ÖPNV-Finanzierungsmodelle
- Verstärkte Förderung des Fuß- und Radverkehrs
Anmerkung: In dem Artikel in der neuen Westfälischen wird in Zusammenhang mit dem sogenannten Dienstwagenprivileg eine Subventionssumme von jährlich vier bis fünf Millionen Euro genannt. Richtig sind vier bis fünf Milliarden Euro pro Jahr.
Was ist das Dienstwagenprivileg überhaupt? Viele Firmen stellen insbesondere Mitarbeitenden im Management einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf. Die gesamten Kosten der Fahrzeuge können als Betriebsausgaben der Firma steuerlich geltend gemacht werden. Im Gegenzug müssen die Mitarbeitenden den privaten Gebrauch als geldwerten Vorteil versteuern. Im Regelfall geschieht das durch die Möglichkeit zur Versteuerung von monatlich einem Prozent des Beschaffungswerts des Autos. Das entspricht aber nicht dem finanziellen Vorteil gegenüber einem Privatwagen. Insbesondere profitieren Gutverdienende mit großen Fahrzeugen davon. Es gibt andere Länder, in denen zwei oder sogar drei Prozent des Beschaffungswerts monatlich versteuert werden müssen.
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- Neue Westfälische, 04.04.2018. Texte und Fotos aus der Neuen Westfälischen sind urheberrechtlich geschützt. Weiterverwendung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion. https://www.nw.de