07.09.2022 | allgemeines

Ohne massiven ÖPNV-Ausbau wird die Verkehrswende scheitern

„Bielefeld pro Nahverkehr“ registriert mit erheblicher Irritation, dass es mit dem ÖPNV-Ausbau in Bielefeld nicht voran geht. Deshalb hat die Mitgliederversammlung am 1. September 2022 einstimmig eine Resolution verabschiedet, die moBiel, Verwaltung und Politik auffordert, endlich den ÖPNV-Ausbau energisch und mit ausreichenden Planungsressourcen voranzutreiben. (Update 21.9.)

Resolution

Einstimmig verabschiedet auf der Mitgliederversammlung von „Bielefeld pro Nahverkehr e. V.“ am 1. September 2022

Ohne massiven ÖPNV-Ausbau wird die Verkehrswende scheitern

  1. 2019 wurde vom Rat der Stadt das Ziel festgelegt, den Anteil des ÖPNV an den täglichen Wegen in Bielefeld von 14 % bis 2030 auf 25 % zu steigern. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Anstrengungen zum ÖPNV-Ausbau erheblich verstärkt werden.
  2. „Bielefeld pro Nahverkehr“ sieht das größte Problem im schleppenden Stadtbahnausbau. 2002 wurde der letzte Abschnitt der Uni-Linie eröffnet. Somit hat es seit 20 Jahren – ab-gesehen von den Mini-Verlängerungen Altenhagen und Dürkopp Tor 6 – keine Erweiter-ung des Stadtbahnnetzes mehr gegeben. Nach dem Aus für die Linie 5 in 2014 wurde 2016 beschlossen, die Linie 1 nach Sennestadt zu verlängern. 6 Jahre danach liegt noch immer keine abgeschlossene Vorplanung vor. Die Planung für eine Linienverlängerung nach Hillegossen ruht. Der Baubeginn für die Campus-Verlängerung wird immer wieder verschoben. Planungen für weitere Linienverlängerungen wie z. B. nach Jöllenbeck sind bisher nicht aufgenommen worden. Der im Dezember 2021 verabschiedete Nahver-kehrsplan (NVP) sollte hinsichtlich der Ziele für den Stadtbahnausbau im ersten Halbjahr 2022 überarbeitet und konkretisiert werden. Das ist nicht erfolgt. „Bielefeld pro Nahver-kehr“ hält diesen schleppenden Fortgang des Stadtbahnausbaus für unverantwortlich. „Bielefeld pro Nahverkehr“ fordert moBiel, die Verwaltung und die Politik auf, endlich den Stadtbahnausbau energisch und mit ausreichenden Planungsressourcen voranzutreiben.
  3. Es besteht breiter Konsens, dass die notwendige Steigerung der Fahrgastzahlen nur gelingen kann, wenn Angebotsverbesserungen bei Bus und Bahn umgesetzt werden. Der NVP hat dazu Maßnahmenbündel definiert, die Schritt für Schritt umgesetzt werden sollen. Bei der Verabschiedung des NVP im Dezember 2021 wurde beschlossen, ein ers-tes Maßnahmenbündel (Taktverbesserungen auf mehreren Buslinien, Angleichung der Bedienung auf den Hauptbuslinien an den Stadtbahnstandard, früherer Betriebsbeginn der Stadtbahn am Sonntag) in 2022 umzusetzen. Dem Vernehmen nach erfolgt das nicht. „Bielefeld pro Nahverkehr“ hält das für unverantwortlich. Dass ein Ratsbeschluss stillschweigend ausgesetzt wird und die Gründe dafür weder in den Gremien noch in der Öffentlichkeit kommuniziert werden, schadet der Glaubwürdigkeit der Verkehrswende.
  4. „Bielefeld pro Nahverkehr“ verkennt nicht, dass der ÖPNV-Ausbau eine massive finanzi-elle Herausforderung bedeutet. Das darf aber nicht zur Folge haben, das wichtige Ziele und Maßnahmen still und leise „beerdigt“ werden. Vielmehr müssen die Anstrengungen verstärkt werden, geeignete Finanzierungswege zu finden. Dazu gehört auch eine kriti-sche Überprüfung der Priorisierung von Maßnahmen und Aufgaben im städtischen Haushalt. Ohne Zweifel kann die Kommune ohne Hilfe von Land und Bund die schwieri-ge Aufgabe kaum stemmen. Das darf aber nicht in Resignation münden, sondern muss als Herausforderung begriffen werden. „Bielefeld pro Nahverkehr“ wiederholt seine Auf-forderungen an alle Verantwortlichen in Bund und Land, endlich eine grundlegende Re-form der ÖPNV-Finanzierung anzugehen. Ohne eine solche Reform kann die Verkehrs-wende nicht gelingen.

 

Update 21.9.: siehe dazu Berichterstattung in der Presse

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1) WestfalenBlatt, 19.04.2018. Texte und Fotos aus dem WestfalenBlatt sind urheberrechtlich geschützt. Weiterverwendung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion. http://www.westfalen-blatt.de
2) Neue Westfälische, 04.04.2018. Texte und Fotos aus der Neuen Westfälischen sind urheberrechtlich geschützt. Weiterverwendung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion. http://www.nw.de

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