29.01.2021 | allgemeines

Barrierefreiheit im ÖPNV: Licht und Schatten

Seit dem 1.1.2013 besteht die gesetzliche Pflicht, bis zum 1.1.2022 vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV herzustellen. Die Frist läuft in knapp einem Jahr ab. Die Vorsitzenden des Beirats für Behindertenfragen, des Seniorenrats und des Vereins „Bielefeld pro Nahverkehr“ ziehen eine Bilanz mit Licht und Schatten.

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1) Neue Westfälische, 04.04.2018. Texte und Fotos aus der Neuen Westfälischen sind urheberrechtlich geschützt. Weiterverwendung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion. http://www.nw.de
2) WestfalenBlatt, 19.04.2018. Texte und Fotos aus dem WestfalenBlatt sind urheberrechtlich geschützt. Weiterverwendung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion. http://www.westfalen-blatt.de

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