29.01.2021 | allgemeines
Barrierefreiheit im ÖPNV: Licht und Schatten
Seit dem 1.1.2013 besteht die gesetzliche Pflicht, bis zum 1.1.2022 vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV herzustellen. Die Frist läuft in knapp einem Jahr ab. Die Vorsitzenden des Beirats für Behindertenfragen, des Seniorenrats und des Vereins „Bielefeld pro Nahverkehr“ ziehen eine Bilanz mit Licht und Schatten.
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