Die Abstimmung erfolgt ausschließlich durch Briefwahl.
Wahlberechtigt sind alle Bielefelder Einwohner, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Bielefeld haben, auch alle Bielefelder Einwohner, die keinen deutschen Pass haben.
Für die Briefwahl ist wichtig: In den grauen Umschlag („Stimmzettelumschlag“) darf nur der Stimmzettel. Sonst wird die Wahl ungültig.
Der zugeklebte graue Umschlag kommt dann zusammen mit dem ausgefüllten, hellorangenen Formular (Stimmschein) in den orangenen Umschlag (Stimmbrief). Der Stimmbrief muss bis zum 25. Mai beim Wahlteam der Stadt ankommen.
Sie können den Stimmbrief bis zum 22. Mai ohne Briefmarke in den nächsten gelben Briefkasten werfen oder bis zum 23. Mai in einer Bürgerberatung abgeben oder in den Briefkasten des Rathauses oder Ihres Bezirksamtes werfen. Als letzte Möglichkeit können Sie den Stimmbrief am 25. Mai in Ihrem Wahllokal für die Kommunal- und Europawahl abgeben.